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Köln, 21. Juni 2023
Bebauungsplan in Bonn-Endenich beschlossen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan »Am Propsthof 92/92A« ist vom Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung vom 13. Juni 2023 beschlossen worden. Mit Bekanntmachung des Beschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Das Plangebiet befindet sich linksrheinisch im Stadtbezirk Bonn-Endenich. Der Standort mit seiner Umgebung zeichnete sich über Jahrzehnte als reines Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsareal aus. Die ehemals industriell genutzten Flächen westlich des Plangebiets wurden bereits und werden aktuell für Wohnen und Dienstleistung entwickelt. Im Zuge der Gesamtplanung »West.Side« wird hier auf ca. 60.000 m2 ein neues gemischt genutztes Stadtquartier entstehen.

Auf dem ca. 3.600 m2 großen Grundstück »Am Propsthof 92/92A« werden die abgängigen Gewerbebauten durch einen zeitgemäßen Büro-Neubau ­­ersetzt. Die mit Platanen gesäumte Straße ist bereits ein etablierter Bürostandort mit umfassendem Potenzial für zukünftige Weiterentwicklungen. Dazu tragen die Nähe zu der sich dynamisch entwickelnden Universität und die hervorragende Anbindung an ÖPNV und MIV bei.

Mit Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans wird nun zügig die Umsetzung des Bauvorhabens „3E“ angestoßen. Der Entwurf verfolgt einen zukunftweisenden Green-Building-Ansatz (Ecological. Economical. Evolution.) und bietet eine hohe Flexibilität in der Flächenaufteilung. Der Erstbezug der Büros ist für das 3. Quartal 2025 geplant.

Auch in der unmittelbaren Nachbarschaft geht es weiter. Bereits 2022 hatte Dewey Muller im Auftrag der Vorhabenträgerin, der Legend Real Estate GmbH, ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren organisiert, um ein tragfähiges Konzept zur Weiterentwicklung des Zukunftsstandorts »Am Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße« zu erlangen. Dem Bürogebäude „3E“ kommt dabei aufgrund seiner stadträumlichen Präsenz eine Schlüsselposition zu. Das von der Jury für die Umsetzung empfohlene Konzept des Büros kister scheithauer gross (ksg) in Zusammenarbeit mit hutterreimann landschaftsarchitektur schlägt die Entwicklung einer Entréesituation in das erweiterte Plangebiet vor, für die das „3E“ den ersten konkreten Baustein bildet.