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Luxemburg, 25. Juli 2018
Der PAG der Gemeinde Bech wurde vom Innenminister genehmigt.

Der im Zuge einer Komplettrevision 2017 in die Prozedur der Öffentlichkeitsbeteiligung gegangene Flächennutzungsplan (PAG, plan d’aménagement général) der Gemeinde Bech wurde nun vom Innenminister des Großherzogtums Luxemburg abschließend genehmigt und erlangt somit in Kürze Rechtskraft.

Der vom PAG behandelte Bereich umfasst eine Fläche von insgesamt 2.342 Hektar Gemeindegebiet in der aus 10 Ortsteilen bestehenden Gemeinde Bech im Osten Luxemburgs.

Die Entwicklungsstrategie für die Gemeinde Bech sieht eine moderate Siedlungsentwicklung vor. In diesem Sinne soll der ländliche Charakter der Gemeinde gewahrt und eine Überformung der orstbildprägenden Siedlungsstruktur vermieden werden.

Dem Gesamtkonzept liegt die Vorstellung einer partiellen Funktionsteilung zwischen den einzelnen Ortschaften zugrunde. In allen Ortschaften hat die Funktion »Wohnen« Vorrang.

Die Siedlungsentwicklung soll sich im Sinne einer »Doppelt-Mittelpunktsstrategie« auf die beiden Hauptsiedlungskerne Bech und Altrier konzentrieren. Beide Ortschaften verfügen im Gemeindegebiet über das meiste Flächenpotenzial. Die restlichen Ortschaften sollen sich auf eine Siedlungsentwicklung im Innenbereich beschränken. Für diese Ortschaften sollen keine Neubaugebiete außerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen entstehen. Die Einbindung der Belange aus Natur und Umwelt sowie die Nutzung und Stärkung der landschaftlichen und naturräumlichen Potenziale der Gemeinde sind wichtiger Bestandteil des Entwicklungskonzepts.

Dewey Muller waren in Arbeitsgemeinschaft mit Zilmplan s. à r. l. mit den Planungs-, Koordinations- und Beratungsleistungen im Rahmen der Erarbeitung des PAG beauftragt.

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